derschnellsteskoda.de | Skoda Octavia RRS
Skoda Octavia RRS
    Technik         Galerie         Presse         Downloads         Kontakt         Links
    Suche
 
    Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Die Verwenderin arbeitet ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird ausdrücklich widersprochen.

2. Lieferpflicht, Kostenvoranschlag
Kostenvoranschläge erfolgen grundsätzlich ohne Gewähr für die Richtigkeit des Anschlags, es sei denn, die Preisansätze werden ausdrücklich und schriftlich garantiert.
Die Verwenderin ist zur Form- und Konstruktionsänderung bei Sonderanfertigungen und eigenen PKW-Modellen berechtigt, sofern diese dem Stand der Technik entsprechen. Hierdurch wird die Abnahmepflicht des Bestellers grundsätzlich nicht berührt.

3. Zahlungsbedingungen
Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung in bar fällig.
Die Preise verstehen sich bei Abholung am Firmensitz der Verwenderin. Nebenleistungen, z.B. Überführungskosten, werden zusätzlich zu den übermittelten Kostenvoranschlägen berechnet.
Bei Zahlungsverzug ist die Verwenderin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, ohne daß insoweit ein weitergehender Verzugsschaden ausgeschlossen wird. Dem Besteller bleibt es unbenommen, den Gegenbeweis zu führen, daß ein tatsächlicher Schaden nicht oder geringer entstanden ist.
Die Aufrechnung gegenüber den Zahlungsansprüchen der Verwenderin ist ausgeschlossen, es sei denn, daß die Gegenansprüche des Bestellers unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.
Soweit der Besteller Kaufmann ist und der Vertrag zu Betriebe seines Handelsgewerbes gehört, gilt der vorstehende Absatz ent-sprechend auch für Zurückbehaltungsrechte.

4. Liefertermine
Alle Angaben von Lieferzeiten in den Angeboten der Verwenderin sind unverbindlich und stellen kein Angebot im Rechtssinne dar. Der bei Vertragsabschluß angegebene Liefertermin ist lediglich geschätzt und darf um 6 Wochen überschritten werden. Mahnt der Besteller danach unter angemessener Fristsetzung die Leistung an, so gerät die Verwenderin nach Ablauf der Frist in Verzug, es sei denn, daß die Herstellungsart und die Beschaffenheit der bestellten Ware eine weitere Nachfrist aus konstruktionstechnischen Gründen rechtfertigt. In diesem Fall ist die Verwenderin verpflichtet, unverzüglich dem Besteller die Dauer der Verzögerung bekannt-zugeben. Ansprüche des Bestellers auf Schadenersatz und auf sonstige Verzugsschaden sind wegen verspäteter Lieferung insoweit ausgeschlossen, es sei denn, daß die verspätete Lieferung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Verwenderin beruht.

5. Gefahrübergang
Die Verwendung bzw. Überführung erfolgt auf Gefahr des Bestellers.
Erfüllungsort ist Geschäftssitz der Verwenderin.
Lehnt der Besteller die Annahme der ordnungsgemäß gelieferten Ware ab, steht der Verwenderin Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu.
Gleiches gilt, wenn der Besteller eine Bereitstellungsanzeige der Verwenderin erhält und nicht innerhalb einer zu setzenden Frist von 14 Tagen die ordnungsgemäß bereitgestellte Ware abnimmt.
In allen Fällen, in denen der Besteller zu Schadenerstz wegen Nichterfüllung verpflichtet ist, ist die Verwenderin berechtigt, eine Schadenersatzpauschale in Höhe von 25% des Rechnungswerts ausschließlich Mehrwertsteuer zu verlangen, ohne daß es eines Nachweises des tatsächlich entstandenen Schadens bedarf. Unberührt davon bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens, sofern dieser nachweisbar ist.


Dem Besteller bleibt es unbenommen, den Gegenbeweis zu führen, daß ein tatsächlicher Schaden nicht oder geringer entstanden ist.
Bestellte Waren werden nicht zurückgenommen.

6. Haftung
Die Verwenderin haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

7. Gewährleistung
Soweit bei Neufahrzeugen durch ausgeführte Modifikationen die vom ursprünglichen Hersteller gewährte Werksgarantie entfallen sollte, übernimmt die Verwenderin ihrerseits die vorgenannte Garantie nicht.

Die Verwenderin übernimmt Gewährleistung nur für die von ihr durchgeführten Umbauarbeiten und Modifikationen. Sie leistet Gewähr für eine dem jeweiligen Stand der Technik der Umbauarbeiten und Modifikationen entsprechende Fehlerfreiheit. Sie leistet nach eigener Wahl entweder Ersatz durch kostenlose Instansetzung oder Umtausch. Wenn ein Mangel nicht beseitigt werden kann oder für den Auftraggeber ein weiterer Nachbesserungsversuch unzumutbar ist, kann der Auftraggeber anstelle der Nach-besserung die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
Die Haftung für mittelbare Mangelfolgeschäden sowie wegen positiver Vertragsverletzung oder deliktischer Ansprüche ist ausgeschlossen, soweit nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht (vergleiche Ziffer 6).
Gewährleistung erfolgt nur dann, wenn das Fahrzeug nicht auf Rennstrecken bewegt wurde. Wird das Fahrzeug auf Rennstrecken gefahren, erlöschen die Gewährleistungsansprüche.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab dem Zeitpunkt der ersten Auslieferung des umgebauten Fahrzeugs.

Normaler Verschleiß oder Beschädigung aufgrund Fahrlässigkeit oder unsachgemäßer Behandlung und daraus resultierender Lagerungs- oder Korrosionsschäden fallen nicht unter die Gewährleistungspflicht.
Einstellarbeiten am System der Kraftstoffaufbereitung ohne vorherigen mechanischen Fehler fallen nicht unter die Gewährleistungspflicht.
Für lose gelieferte Ware, die vom Besteller selbst eingebaut wird, leistet die Verwenderin nur Gewähr für einwandfreie Qualität der Ware bis zur Auslieferung ab Lager der Verwenderin.
Die der Verwenderin zugesandten und ersetzten Teile werden Eigentum der Verwenderin.
Die Durchführung von Gewährleistungsmaßnahmen haben im Betrieb der Verwenderin zu erfolgen. Der Besteller hat das Fahr-zeug zu diesem Zweck auf seine Kosten zur Verwenderin zu bringen.

8. Eigentumsvorbehalt
Die Ware wird bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung unter Eigentumsvorbehalt der Verwenderin geliefert.

9. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand gemäß §21 GVG wird Wolmirstedt und gemäß §71 GVG Magdeburg vereinbart, wenn es sich bei dem Vertragspartner um einen Kaufmann handelt und das getätigte Rechtsgeschäft sich als Handelsgeschäft im Sinne des HGB dar stellt.

10. Schlußbestimmung
Ist oder wird eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die betroffene Bestimmung ist so auszulegen, wie sie in rechtswirksamer Weise dem Willen der Parteien am nächsten käme.

  Druckversion Top 
Impressum | Sitemap | AGB
© 2003-2012 Riechert Racing
Riechert Racing   Motoren Technik Meyer  
SUV Felgen | RRS Media | Riechert-Racing Audi Quattro A2